AGB Remote – Backup

1. Geltungsbereich
1. NetFile–Solution erbringt alle Dienstleistungen (die „Leistungen“) und liefert seine Leistungen/ Produkte ausschließlich zu den nachstehenden Zusatz-Remote-Backup Geschäftsbedingungen (die „Z-AGB-RB“), die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung oder Ware anerkennt. Sollten sich einer der § in diesen Zusatz AGB mit den Haupt AGB Wiedersprechen, gelten die § – Z-AGB-RB.
2. Sofern keine Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserhebliche Klärungen vorgängig schriftlich abgemacht wurden, ist die Anwendung abweichender Z-AGB-RB ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn NetFile – Solution den abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde auf diese abweichenden Z-AGB-RB Bezug nimmt.
3. NetFile-Solution ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von NetFile-Solution für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. NetFile-Solution verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

2. Leistungsumfang
1. NetFile–Solution erbringt ihre Leistungen, indem NetFile–Solution dem Kunden den Zugang zu Übertragungswegen und Vermittlungseinrichtungen NetFile–Solution oder anderer Anbieter ermöglicht.
2. Der Umfang der Leistungen NetFile–Solution ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und Preisliste für die betreffende Leistung, dem Auftragsformular, der Auftragsbestätigung, diesen Z-AGB-RB, dem „Servicevertrag “ sowie sonstigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen NetFile–Solution und dem Kunden.
3. NetFile–Solution kann sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten NetFile–Solution werden dadurch nicht berührt. Soweit die Erbringung der Dienstleistungen von der Inanspruchnahme von Übertragungswegen und Vermittlungseinrichtungen Dritter abhängig ist, weist NetFile–Solution darauf hin, dass sich Qualitätsabweichungen ergeben können, da die Leistungsstandards anderer Anbieter maßgeblich sind.

3. Vertragsabschluss
1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und NetFile–Solution kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung NetFile–Solution oder durch die Bereitstellung der Leistung durch NetFile–Solution zustande

4. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Telekommunikationsdienstleistungen NetFile–Solution sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) NetFile–Solution die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit das für die Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen NetFile–Solution erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden,
b) NetFile–Solution mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen NetFile–Solution verwendet wird,
c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Bewilligungen Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen NetFile-Solution erforderlich sein sollten,
d) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Kennworte geheim zuhalten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass unbefugte Dritte davon Kenntnis erlangt haben,
e) die Zugriffsmöglichkeit auf Telekommunikationsdienstleistungen NetFile–Solution nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, dass durch die Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen NetFile–Solution keine Verstöße gegen Schutzgesetze sowie straf- oder ordnungsrechtliche Bestimmungen zugunsten Dritter erfolgen. Der Kunde trifft zudem Maßnahmen, um zu verhindern, dass Personen unberechtigter weise Zugang zu Informationen erlangen, die nicht für diese bestimmt sind. Die Nutzung des Anschlusses ist nur im Rahmen der geltenden Gesetze erlaubt. Zum Schutz des Internets behält sich NetFile–Solution Kontrollen der über NetFile–Solution gespeicherte Daten vor. Die Verantwortung über den Inhalt der über NetFile–Solution übermittelten Daten liegt ausschließlich beim Kunden.
f) es zu unterlassen, die durch die Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen NetFile-Solution übermittelten Daten oder andere Inhalte zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu verkaufen, zu veröffentlichen oder anderweitig zu übertragen oder zu verwerten, es sei denn, eine solche Handlung ist von NetFile–Solution ausdrücklich gestattet worden,
g) NetFile–Solution erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung),
h) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen,
i) nach Abgabe einer Störungsmeldung die NetFile–Solution durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach Prüfung herausstellt, dass die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag,
j) NetFile–Solution unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform sowie sonstige wesentliche Umstände, mit denen Rechtsfolgen für das Vertragsverhältnis mit NetFile–Solution verbunden sein könnten, mitzuteilen.
2. Verstößt der Kunde gegen vorstehend genannte Pflichten, ist NetFile–Solution berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder die Dienstleistungen solange entschädigungslos zu sperren, bis die entsprechenden Bedingungen wieder eingehalten werden. NetFile–Solution hat zudem Anspruch gegen den Kunden auf Ersatz aller Schäden, die ihr aus der Verletzung vorstehend genannter Pflichten des Kunden entstanden sind. NetFile–Solution kann die gleichen Maßnahmen treffen, wenn der Kunde in schwerer Weise die Vertragsbedingungen missachtet. Als schwere Vertragsverletzung gilt insbesondere alles was gesetzlich verboten ist. Im Falle einer solchen schweren Vertragsverletzung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass gewisse Kundendaten (insbesondere Adressen, Telefonnummern, Online-Zeiten usw.) durch NetFile–Solution veröffentlicht werden können, um es etwaigen Geschädigten zu vereinfachen, Schadensersatzforderungen gegen ihn geltend machen zu können.

5. Pflichten der NetFile-Solution
1. NetFile–Solution wird die vom Kunden bestellten Telekommunikationsdienstleistungen vereinbarungsgemäß erbringen und leistet dafür Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit vorhanden.
2. Bei längeren, vorübergehenden Leistungseinstellungen oder -beschränkungen von Telekommunikationsdienstleistungen NetFile–Solution gilt folgendes:
a) NetFile–Solution wird den Kunden bei längeren, vorübergehenden Leistungseinstellungen oder -beschränkungen in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung unterrichten.
b) Im Falle voraussehbarer Leistungseinstellungen oder -beschränkungen besteht zudem eine Verpflichtung zur vorherigen Unterrichtung gegenüber einem Kunden, der auf eine ununterbrochene Verbindung oder einen jederzeitigen Verbindungsaufbau angewiesen ist und dies NetFile–Solution unter Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt hat.
c) Die Mitteilungspflicht über den Beginn der Einstellung besteht nicht, wenn die vorherige Unterrichtung nach den Umständen objektiv nicht möglich ist oder Beseitigungen bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.
3. NetFile–Solution unterstützt den Kunden bei der Herstellung und Aufrechterhaltung eines möglichst störungsfreien Zugangs zu ihren Dienstleistungen. Zu diesem Zweck hat NetFile–Solution eine Hotline für Problemfälle eingerichtet, die für alle Kunden zu den allgemeinen Geschäftszeiten NetFile–Solution zur Verfügung steht. Für die Inanspruchnahme der Hotline außerhalb dieser Geschäftszeiten können die Bedingungen und Kosten in einem einzelvertraglich vereinbarten „Servicevertrag “ geregelt werden. Die Mitarbeiter der Hotline sind mit vielschichtigen betrieblichen und technischen Fragen konfrontiert, bei denen angesichts der Problembreite eine abschließende Beurteilung häufig nicht realistisch ist. Die Hotline bietet dem Kunden bei auftretenden Problemen eine erste Orientierungshilfe und Problemeingrenzung nach bestem Wissen und Gewissen. Die Hotline kann jedoch keine Garantie dafür übernehmen, Lösungen für alle Probleme zu finden.

6. Haftung von NetFile-Solution
1. Bei Ausfällen von Telekommunikationsdienstleistungen von NetFile-Solution, die aufgrund einer außerhalb des Verantwortungsbereiches NetFile–Solution liegenden Störung verursacht worden sind, erfolgt keine Rückvergütung von bereits gezahlten Entgelten. Bei anderen Ausfällen erfolgt eine Rückvergütung.
2. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet NetFile-Solution, soweit diese durch NetFile–Solution vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, sie auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht NetFile–Solution oder auf dem Fehlen einer durch NetFile–Solution zugesicherten Eigenschaft beruhen.
3. Für fahrlässig verursachte Vermögensschäden haftet NetFile–Solution begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Preise, Zahlungsbedingungen
1. NetFile–Solution stellt dem Kunden, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, die Entgelte für die jeweils erbrachten Leistungen sowie die wiederkehrende Grundgebühr, soweit eine solche für die betreffenden Leistungen erhoben wird, jährlich oder zum 25. des Monats nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste für die betreffende Leistung zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer in Rechnung. Soweit eine einmalige Anschlussgebühr für die betreffende Leistung anfällt, wird sie mit der ersten Rechnung für Leistungsentgelte in Rechnung gestellt. Sämtliche Rechnungen sind diese sofort nach Zustellung der Rechnung beim Kunden fällig oder nach Zahlungsvereinbarung.
2. Soweit der Kunde neben den Leistungen NetFile–Solution auch Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter in Anspruch nimmt, wird er sich deren Gebühren direkt von diesen Anbietern in Rechnung stellen lassen, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Verbindungs- und Abonnementskosten der Telefongesellschaften sowie die benötigte technische Ausrüstung und Leitungsinstallationen fallen deshalb zu Lasten des Kunden.
3. Die bei Vertragsschluss gültigen Preise NetFile-Solution für die jeweils betreffende Leistung, ergeben sich aus der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste, die dem Kunden bei Vertragsabschluss übergeben wird bzw. diesen Allgemeinen Bedingungen beigefügt ist. NetFile–Solution kann Preisänderungen nach Ziffer 1.3 vornehmen oder dem Kunden im Einzelfall spätestens 2 Wochen vor der Wirksamkeit der Preisänderung schriftlich mitteilen. In letzterem Fall kann der Kunde innerhalb 30 Tage nach Zugang der schriftlichen Mitteilung den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen, sofern sich aus dieser Preisänderung insgesamt eine Mehrbelastung für den Kunden ergeben sollte.
4. NetFile–Solution ist berechtigt, dem Kunden Nutzungsnachweise und Rechnungen in jeder geeigneten Form, insbesondere auch per E-Mail zu übermitteln.
5. NetFile–Solution ist berechtigt, den Anschluss bzw. Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens 30 Tage in Verzug ist, eine eventuell geleistete Sicherheit verbraucht ist und die Sperre, unter Hinweis auf die Möglichkeit gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich angedroht worden war. Der Kunde bleibt auch in diesem Fall verpflichtet, weiterhin seine monatlichen Gebühren zu bezahlen.
6. Im Falle des Zahlungsverzugs zahlt der Kunde NetFile–Solution zudem Verzugszinsen in Höhe von 8%, es sei denn, NetFile–Solution weist einen höheren oder der Kunde einen geringeren Zinsschaden nach. NetFile–Solution behält sich im Falle des Zahlungsverzuges zudem die Geltendmachung aller weiteren Ansprüche vor.
7. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung seiner Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Zahlungsverzug, ist NetFile–Solution zudem berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

8. Einwendungen gegen Rechnungen, Nutzung durch Dritte
1. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. NetFile–Solution wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen oder verspäteten Einwendung besonders hinweisen.
2. Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe, der ihm von NetFile–Solution in Rechnung gestellten Gebühren, so ist NetFile–Solution vom Nachweis des Datenverkehrsvolumens befreit, wenn die Verkehrsdaten aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden nicht gespeichert, bzw. auf seinen Wunsch oder aus rechtlichen Gründen gelöscht wurden. Nach Ablauf von 80 Tagen nach Rechnungsdatum ist NetFile–Solution aus Datenschutzgründen gesetzlich verpflichtet, die der Rechnung zugrunde liegenden Verkehrsdaten zu löschen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten Gebühren zu zahlen. Der Kunde hat insbesondere auch die Entgelte zu zahlen, die ihm im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen NetFile–Solution durch Dritte entstanden sind, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die ihm berechneten Gebühren nicht verursacht hat.

9. Datenschutz

(1) Die von Ihnen mitgeteilten Daten verwendet NetFile-Solution lediglich zur Erfüllung und Abwicklung von Aufträgen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (vertragliche Zwecke). Dies umfasst die elektronische Speicherung der Daten. NetFile-Solution sichert dem Kunden zu, dass darüber hinaus keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeleitet werden.

(2) Einwilligungen auf Basis von Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO, z.B. für den Versand eines Newslettters, können widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf ist möglich per E-Mail an den Anbieter oder an Datenschutz (at) NetFile-Solution Punkt eu
(3) NetFile-Solution behält sich vor, zur Kreditprüfung eine Auskunftei, die zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschrift Daten einfließen lässt, erhebt oder verwendet, zu beauftragen. Dieses Recht ergibt sich für den NetFile-Solution aus seinem berechtigten Interesse an der Sicherung seiner Eigentumsrechte welches mit dem Recht des Kunden abgewogen wurde und folgt damit aus Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
(4) Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages  werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
(5) Der Kunde hat das Recht unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes seine gespeicherten, personenbezogenen Daten einzusehen (unentgeltliche Auskunft) und ggf. diese, sofern kein aktiver Auftrag/Vertrag besteht, löschen zu lassen. Ohne vollständige Erfassung der vertragsbezogenen, persönlichen Daten des Kunden kann kein gültiger Auftrag/Vertrag geschlossen werden. Die Bereitstellung der Daten ist daher erforderlich.  Darüber hinaus bestehen die gesetzlichen Rechte auf Berichtigung oder Sperrung von Daten. Auf die Rechte gemäß Art. 12 – 23 DSGVO in Verbindung mit der Datenverarbeitung werden Sie hingewiesen.
(6) Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten, wenden Sie sich bitte über unsere eMail-Adresse an uns oder übersenden Ihr Anliegen per Post an unsere in diesen AGB angegebene Adresse. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderechte bei der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DGVO zu.

10. Laufzeit
1. Der Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem NetFile–Solution in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vertrag kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit (12 Monate) unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten auf Monatsende schriftlich gekündigt werden. Falls keine Kündigung erfolgt, wird das Abonnementsverhältnis automatisch weitergeführt, um 12 Monate und kann dann ebenfalls unter Wahrung einer Frist von 3 Monat auf Monatsende schriftlich gekündigt werden. NetFile–Solution kann diesen Vertrag einseitig, ohne Angabe von Gründen, innerhalb von 30 Tagen kündigen. Kündigt der Kunde den Vertrag bereits vor Inbetriebnahme der Dienstleistungen, schuldet er NetFile–Solution sämtliche ihr entstandenen Kosten sowie 1 Monatsgebühr. Sollte nach der Kündigung bei NetFile–Solution noch ein Guthaben bestehen, wird dieses zurückerstattet.
2. Verträge ohne Mindestlaufzeit können von NetFile–Solution oder dem Kunden schriftlich, mit einer Frist von vier Wochen, zum Monatsende gekündigt werden, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist.

11. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist DE–47495 Rheinberg.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist DE–47495 Rheinberg für alle Ansprüche aus oder aufgrund des Vertrages sowie für sämtliche zwischen NetFile-Solution und dem Kunden sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung eines Vertrages.
3. Die vertraglichen Ansprüche NetFile–Solution und die des Kunden, aus der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen NetFile–Solution verjähren binnen eines Jahres.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Letzte Aktualisierung: 25. Mai 2018

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