Allgemeine Geschäftsbedingungen von NetFile-Solution

1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von NetFile-Solution erforderlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens NetFile-Solution nicht ausdrücklich widersprochen wird. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von NetFile-Solution bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch NetFile-Solution. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen verzichtet werden. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich NetFile-Solution anzuzeigen.

1.1 NetFile-Solution ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von NetFile-Solution für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. NetFile-Solution verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

 2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt unsere Leistung, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Projekttätigkeit von NetFile-Solution oder der Leistung/Warenlieferung zustande.

 3. Preis

Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich bzw. es gelten die Preise der aktuellen Preisliste. Diese kann auf der Website von NetFile-Solution eingesehen werden. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum sofort ohne jeden Abzug zu leisten. NetFile-Solution ist berechtigt im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 3% ab der ersten Woche des über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.

4. Liefertermine

Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Kunden und von NetFile-Solution im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind Ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses von NetFile-Solution liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend. NetFile-Solution ist zur Lieferung von Systemen nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und NetFile-Solution über die Aufstellungsbedingungen am Aufstellungsort getroffen wurde. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 0,5 v. H., maximal jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt NetFile-Solution bei Lieferverzögerungen nicht. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. NetFile-Solution ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen. Die Zahlungsfristen in Ziffer 3 gelten entsprechend.

5. Abnahme

Die geschuldeten Leistungen werden nach Leistungserbringung vom Auftraggeber unverzüglich auf grobe Fehler überprüft. Die Abnahmefrist beträgt 1 Woche. Innerhalb dieser Frist wird der Auftraggeber entweder die uneingeschränkte Abnahme schriftlich bestätigen oder etwaige Beanstandungen schriftlich bekannt geben. Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist keine schriftliche Stellungnahme des Auftraggebers, so gelten die Leistungen mit Ablauf dieser Frist als angenommen.

6. Nutzungsrechte an Software

An von NetFile-Solution hergestellter Software, Fremdsoftware (Software, die von einem von NetFile-Solution unabhängigen Software-Lieferanten entwickelt wurde) und der jeweils dazugehörigen Dokumentation und nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Kopie der Software auf einem einzelnen Computer und nur an einem Ort zu benutzen eingeräumt. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung (alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen, einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen, bleiben bei NetFile-Solution bzw. dem Software-Lieferanten). Der Kunde hat sicherzustellen, dass diese Software und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NetFile-Solution Dritten nicht zugänglich sind. Es ist dem Kunden untersagt, die Software oder Teile davon abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren, zu entassemblieren, oder auf ein anderes Betriebssystem zu portieren. Kopien der Software, sowie des schriftlichen Materials, dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden; die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Kunden auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt. Andere Regelungen bedürfen der Textform. NetFile-Solution ist nicht gehindert, unter Verwendung von bei Ausführung des Auftrages gewonnenen Erkenntnissen Programme ähnlicher Aufgabenstellung für Dritte zu entwickeln, soweit von ihr etwaige Geheimhaltungsauflagen des Auftraggebers beachtet werden. Ebenfalls haftet NetFile-Solution nicht bei Unterlizenzierung von Fremdsoftware, die auf Rechnersystemen von NetFile-Solution (Hosting) im Auftrag des Auftragsgeber installiert wurden. Gleiches gilt auch für eigene Rechnersystemen des Auftragsgeber. Die Lizenzrechtliche Verwaltung der benötigten Lizenzen obliegt alleine dem Auftraggeber.

7. Vertraulichkeit

NetFile-Solution und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Eine Datenschutzerklärung wird ggf. bei einer dauerhaften Zusammenarbeit an den Kunden ausgehändigt.

8. Eigentumsvorbehalt

NetFile-Solution behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger, (Saldo-)Forderungen vor.

9. Gewährleistung

NetFile-Solution gewährleistet, dass die Software/Hardware mit dem von NetFile-Solution in der zugehörigen Programmdokumentation aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt, sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software/Hardware nicht möglich. Die Verantwortung für die Auswahl der Software/Hardwarefunktionen, die Nutzung, sowie die damit erzielten Ergebnisse trägt der Kunde. NetFile-Solution wird Software/Hardwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen und zwar nach Wahl von NetFile-Solution und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Software/Hardwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Kunde gewährt NetFile-Solution die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist NetFile-Solution von der Gewährleistung befreit. Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von NetFile-Solution Produkte verändert hat oder die Benutzung des Produktes/Leistung nicht dem vereinbarten Nutzungsumfang entspricht. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Lieferung der Produkte an den Kunden. Abweichende Regelungen bedürfen der Textform. Nach Ablauf der Gewährleistung kann der Kunde mit NetFile-Solution einen Wartungsvertrag abschließen.

1O. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche gegen NetFile-Solution sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. NetFile-Solution haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass NetFile-Solution deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit Schadenersatzansprüche gegen NetFile-Solution, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres nach Lieferung der Produkte an den Kunden.

11. Zusatzbedingung Fernwartung (Remote – Access) Service

Der pauschale Abrechnungspreis von derzeit  (siehe aktuelle Preisliste) bezieht sich auf Erste Hilfe Fehlerbeseitigung beim Umgang mit dem PC bzw. dem Netzwerk. Die Art der Fernwartung bzw. dessen technischen Umfang wird von NetFile-Solution bestimmt. Weiterführende Arbeiten werden nach AWZ (Arbeitsaufwand nach Zeit) in 15 Minuten Zeitintervallen berechnet, zu jederzeit (siehe aktuelle Preisliste). NetFile-Solution haftet nicht für Datenverlust während der Fernwartung oder sogar für Hardware/Softwareausfälle. NetFile-Solution behält sich das Recht vor,  jede Fernwartung  beim Kunden eine Aufzeichnung über die durchgeführten Arbeiten via Bildschirmaufzeichnungen zu starten. Diese Aufzeichnung gilt der Qualitätssicherung und Beweisführung. NetFile-Solution erklärt hierüber hinaus, dass alle eingesehenen Dateien beim Host (Kunden) geheim bleiben. Die Datenschutzbestimmungen unter Punkt 17 werden eingehalten.

 12. Zusatzbedingung Remote – Backup

Die Bedingungen greifen und haben nur Bestand, wenn diese Leistung von Ihnen in Anspruch genommen wird.

>>>Bitte klicken Sie hier, um diese Zusatz-AGB zu lesen<<<

 13. Zusatzbedingung Vorortservice

Der aktuelle pauschale Stundenlohn  für Kunden ist nur dann gültig, wenn es sich hierbei um einen normalen Werktag handelt. Sonntage- und Feiertage in der BRD oder NRW werden mit einem vereinbarten Aufschlag abgerechnet.  An/Abfahrt–Pauschale: Der Km-Satz liegt hierbei bei 0,65 € je gefahrenen Km ab Firmensitz von NetFile-Solution. Ebenfalls kann bei einem Vorortservice-Einsatz von über 30 Km der An- und Abfahrtsweg als Arbeitszeit berechnet werden.

 14. Zusatzbedingung Hosting

Die Bedingungen greifen und haben nur Bestand, wenn diese Leistung von Ihnen in Anspruch genommen wird.

>>>Bitte klicken Sie hier, um diese Zusatz-AGB zu lesen<<<

15. Zusatzbedingung Software und Hardware Wartungsvertrag/Servicevertrag 

Die Bedingungen greifen und haben nur Bestand, wenn diese Leistung von Ihnen in Anspruch genommen wird.

Bedingungen entnehmen Sie bitte Ihrem persönlichen auf Papier erhaltenen und unterzeichneten Vertrag.

16. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von NetFile-Solution übertragen. Gegen Ansprüche von NetFile-Solution kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich für B2B-Handel und Endverbraucher zulässig, der Sitz von NetFile-Solution in 47495-Rheinberg.

17. Datenschutz

(1) Die von Ihnen mitgeteilten Daten verwendet NetFile-Solution lediglich zur Erfüllung und Abwicklung von Aufträgen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (vertragliche Zwecke). Dies umfasst die elektronische Speicherung der Daten. NetFile-Solution sichert dem Kunden zu, dass darüber hinaus keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeleitet werden.

(2) Einwilligungen auf Basis von Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO, z.B. für den Versand eines Newslettters, können widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf ist möglich per E-Mail an den Anbieter oder an Datenschutz (at) NetFile-Solution Punkt eu
(3) NetFile-Solution behält sich vor, zur Kreditprüfung eine Auskunftei, die zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschrift Daten einfließen lässt, erhebt oder verwendet, zu beauftragen. Dieses Recht ergibt sich für den NetFile-Solution aus seinem berechtigten Interesse an der Sicherung seiner Eigentumsrechte welches mit dem Recht des Kunden abgewogen wurde und folgt damit aus Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
(4) Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages  werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
(5) Der Kunde hat das Recht unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes seine gespeicherten, personenbezogenen Daten einzusehen (unentgeltliche Auskunft) und ggf. diese, sofern kein aktiver Auftrag/Vertrag besteht, löschen zu lassen. Ohne vollständige Erfassung der vertragsbezogenen, persönlichen Daten des Kunden kann kein gültiger Auftrag/Vertrag geschlossen werden. Die Bereitstellung der Daten ist daher erforderlich.  Darüber hinaus bestehen die gesetzlichen Rechte auf Berichtigung oder Sperrung von Daten. Auf die Rechte gemäß Art. 12 – 23 DSGVO in Verbindung mit der Datenverarbeitung werden Sie hingewiesen.
(6) Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten, wenden Sie sich bitte über unsere eMail-Adresse an uns oder übersenden Ihr Anliegen per Post an unsere in diesen AGB angegebene Adresse. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderechte bei der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DGVO zu.

18. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Letzte Aktualisierung: 01. Januar 2019

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